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Meinungsäußerungen bei Kommentaren

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Für Vertragsabschlüsse gilt

1. Anwendungsbereich 

1.1 Christin Berneroder sein Vertreter/seiner Vertreterin (im folgenden Dienstleister
genannt) erstellt für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Leistungen ein auf seine Bedürfnisse und Vorstellungen zugeschnittenes Trainingskonzept, das den allgemein anerkannten sportwissen-schaftlichen Erkenntnissen entspricht.

1.2 Begleitung und Anleitung des Kunden bei der Durchführung der Personal-Training-Einheiten im Rah-men der vereinbarten Leistungen erfolgt durch den Dienstleister.

1.3 Der Dienstleister kann das Trainingskonzept jederzeit während der Laufzeit des Trainingsvertrages anpassen, soweit der Kunde dies verlangt oder um neuen gesicherten sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten Sporttaug-lichkeit des Kunden zu entsprechen.

1.4 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden per-sönlich in Anspruch genommen werden.

1.5 Die vereinbarte Leistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entspre-chend § 611 BGB.

2. Personaltraining, Ernährungsberatung

2.1 Die Planung und Durchführung eines Personal Trainings und/oder Sonderleistungen zwischen dem Kunden und dem Dienstleister werden durch Abschluss eines Trainingsvertrages vereinbart.

2.2 Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über etwaige Einschränkungen seiner Sporttaug-lichkeit, die vor Abschluss des Trainingsvertrages bestehen.

2.3 Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu trai-
 Lebensumständen wahrheitsgemäß und vollständig.
2.4 Sonderleistungen werden nach Absprache mit dem Kunden einzeln und schriftlich im Trainingsver-
trag aufgeführt.
2.5 Die Dauer einer Personal-Training-Einheit beträgt
Minuten. Kürzere oder längere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.6 Art, Umfang und Ort jeder Personal-Training-Einheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Inhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kun-den abgestimmt.2.7Der Beginn des sportlichen Trainings ist nur nach einem obligatorischen Check-up durch den Dienst-leister möglich.3.Sonstige Leistungen3.1Der Dienstleister steht dem Kunden außerhalb der Trainingseinheiten grundsätzlich von Mo. – Fr. zwischen 8.00 und 21.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Leistung per Telefon und E- Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des Dienstleisters.

4.Haftung

4.1 Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haf-tung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die der Kunde im Rahmendes Personaltrainings erleidet.4.2Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Kunden zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegen-stand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.2 Der Dienstleister haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaigeNichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.3 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters, um etwaigen gesetzlichen Haf-tungsansprüchen des Kunden zu genügen.

4.4 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen der verein-barten Leistung auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Ortder Leistungserbringung.

5.Zahlungsbedingungen/Laufzeit

5.1Der Dienstleister erhält für die nach Punkt 2 dieser Vertragsbedingungen erbrachten Dienstleistungenein Honorar in der im jeweiligen Stundenpaket/Leistungsdiagnostik angegebenen Höhe. Alle Preisesind Endpreise. Das Honorar ist zu Beginn der Betreuung komplett voraus zu zahlen.

5.2 Der Kunde erhält vom Dienstleister eine schriftliche Rechnung.5.3Es gelten die jeweils aktuellen Honorare. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Dienstleister behält sicheine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochenvor Inkrafttreten, schriftlich oder persönlich mitzuteilen.

5.3 Die Laufzeiten für die einzelnen Stundenpakete betragen: Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.

6. Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Leistungsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Kunden zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreu-ung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Leistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft der Dienstleister im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum vom Dienstleister.

6.5 Sofern die Einfachstrecke 15 km nicht überschreitet, sind die Fahrtkosten im Honorar inbegriffen. Bei einer Anfahrt von über 15 km Einfachentfernung werden 0,75 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.

7. Verhinderung und Ausfall

7.1Bei Verhinderung verpflichtet sich der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Leistung in voller Höhe berechnet.

7.2 Bei Krankheit (Nachweis erforderlich) oder anderweitiger dem Dienstleister rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit werden die nicht in Anspruch genommenen Termine selbstverständlich nachgeholt.

7.3 Sollte die Durchführung eines Personaltrainings aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterver-hältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet das Personaltraining gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grund-sätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch den Dienstleister können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

9. Kündigung vor Ablauf des Vertrags

9.1 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er nicht mehr als 2 Personal-Training-Einheiten des jeweiligen gebuchten Pakets genutzt hat. Jede bis dahin absolvierte Stunde wird dann mit dem Preis eines einzeln gebuchten Personaltrainings berechnet. In diesem Fall erhält der Kunde eine neue Rechnung per E-Mail zugeschickt, die ursprüngliche Rechnung wird gegenstandslos. Der Kunde er-hält den etwaigen Differenzbetrag aus diesen beiden Rechnungen vom Dienstleister erstattet.

9.2 Ab Nutzung von mehr als 2 Personal-Training-Einheiten des jeweiligen gebuchten Pakets hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückvergütung der noch nicht genutzten Personal-Training-Einheiten.

9.3 Der Kunde ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Dienstleister mehrfach unentschuldigt zu dem vereinbarten Trainingstermin nicht erscheint. In diesem Fall sind nur die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Trainingsstunden zu vergüten, wobei ein eventueller Rabatt auf das vom Kunden gebuch-te Paket selbstverständlich berücksichtigt wird.

9.4 Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt einen gleichwerti-gen Ersatztrainer vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis des Kunden.

9.5 Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Trainingstermine.

Änderungen dieser AGB

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in den Verträgen genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderungen der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Wir werden den Vertragspartner in diesem Fall mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderung gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht.


Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen und nehmen daher an einem solchen Verfahren nicht teil.

Datenschutz

 Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen uns und den Vertragspartnern verarbeiten wir als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung, und-beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Vertragspartner. Sofern uns Vertragspartner die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeiten wir die personenbezogenen Daten des Vertragspartners auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Wir verarbeiten sämtliche personenbezogene Daten der Vertragspartner ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen entnommen werden.

Stand 07.2024